BUNDESWEITE MASSNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DER CORONA-PANDEMIE

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AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR SITUATION

Bitte berücksichtigen Sie, dass es derzeit deutliche Einschränkungen gibt, um die steigenden Infektionszahlen einzudämmen.

Übernachtungsangebote sind zunächst bis zum 14. Februar 2021 nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke gestattet. D. h. ohne triftigen beruflichen Grund darf Ihnen niemand eine Unterkunft anbieten, für die üblicherweise Geld verlangt wird. Auch innerhalb Deutschlands sollen alle auf touristische Ausflüge und private Reisen sowie Besuche von und zu Verwandten, Bekannten und Freunden verzichten.

Weitere Informationen: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/

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