06.10.2020 Beherbergungsverbote in Deutschland

Die Corona Pandemie führt auch zu unterschiedlichen Beherbergungsverboten in Deutschland.
In der Praxis bedeutet das für unseren Verein bzw. für unsere Patienten, dass das gewünschte Wunschziel, z.B. eine Ferienwohnung in Mecklenburg-Vorpommern, zwar vom Vermieter kostenfrei zur Verfügung gestellt wird,  aber momentan nicht angefahren werden darf.
Bitte informieren Sie sich daher vor einer Antragstellung bei uns über die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
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