Wer hat Anspruch

Mittelose Krebspatienten, die durch ihre Erkrankung in Armut geraten sind oder denen die finanziellen Möglichkeiten fehlen, selbst einmal Urlaub zu machen, um neue Kraft zu tanken.

Einzelpersonen mit Begleitperson, Kinder mit Eltern, Eltern mit Kindern
Krebspatienten sollten reisefähig sein und sich in einer stabilen Phase befinden.
Als Nachweis benötigen wir eine Arzbescheinigung über die Erkrankung, einen ALG II oder Grundsicherungsbescheid.
Der Antragsteller muss mindestens 1 Monat Mitglied in unserem Verein sein.
Der Vereinsbeitrag in Höhe von 25 EURO / Jahr muss gezahlt sein.
(Der Vorstand kann auf Antrag den Beitrag erlassen)

Gefördert werden im Jahr maximal drei Ferienwochen ( 21 Tage), sofern die Unterkünfte frei sind und nicht an Erstantragsteller abgegeben werden konnten.

Like

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

16 − zehn =